Kosten & Vertrag

Die Betreuung wird, ebenso wie eine Kindergartenbetreuung, vom Jugendamt bezuschußt.

Sie als Eltern müssen einen Antrag zur Kostenübernahme dort stellen und zahlen einen Elternbeitrag an das Jugendamt.

Die Höhe des Elternbeitrages orientiert sich an Ihrem Bruttojahreseinkommen und an der von Ihnen gewählten Betreuungszeit.

Im Elternbeitrag sind die Kosten für ein Mittagessen nicht enthalten und sind gesondert an mich als Tagesmutter zu zahlen.

 

 Für weitere Informationen hierzu setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Jugendamt in Verbindung.

 

Grundsätzlich schließe ich mit den Eltern einen Vertrag ab, in dem alle Einzelheiten der Betreuung geregelt sind.